Bitte beachten Sie unsere Organisation bei Terminabsagen

Da es sich bei Physiotherapiepraxen um so genannte Bestellpraxen handelt, d.h. für jeden Patienten ein fester Behandlungstermin festgelegt wird, bitten wir folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Vereinbarte Behandlungstermine müssen spätestens 6 Stunden vorher abgesagt werden, weil wir ansonsten den speziell für Sie reservierten Termin nicht neu vergeben können.
  • Bedenken Sie bitte, dass die Krankenkassen die Kosten für einen ausgefallenen Behandlungstermin nicht übernehmen.
  • Sagen Sie einen Behandlungstermin nicht rechtzeitig ab oder fehlen unentschuldigt, stellen wir Ihnen den Terminausfall für jede Behandlungseinheit mit
    bis zu 30 Minuten Dauer mit 25 € und für jeden Termin mit bis zu 60 Minuten Dauer mit 50 € gemäß §615 BGB privat in Rechnung.
  • Den ausgefallenen Termin bekommen Sie selbstverständlich ersetzt.